Daniel Kluge, Ende 30, Industriekaufmann, hat sich auf eine vom Jobcenter angebotene Arbeitsmöglichkeit nicht wie gefordert telefonisch, sondern schriftlich beworben, da er den Arbeitgeber telefonisch nicht erreichen konnte. Dafür wurde er von seiner Sachbearbeiterin wegen »Vereitelung« einer Arbeitsaufnahme sanktioniert, drei Monate lang bekam er 30 Prozent weniger Arbeitslosengeld II: 347 Euro minus 104 Euro, also 104 Euro unter dem Existenzminimum.
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