Im Nachfolgenden werde ich meine Protokolle über meine eigenen Erfahrungen mit den Kieler Jobcentern veröffentlichen. Mich haben alle Maßnahmen des Kieler Jobcenters immer wieder krank und arbeitsunfähig gemacht. Als ich mich schließlich weigerte,weitere Maßnahmen mitzumachen, unter dem Hinweis, dass ich mir meine Arbeitsfähigkeit erhalten möchte, wurde ich zwangsverrentet. Seitdem mache ich viel - ehrenamtlich, unter anderem Beratung und Begleitung von Arbeit Suchenden.
Vorbemerkung: Anfang November 2007 erhielt ich per Post vom Jobcenter Kiel – Ost, Seefischmarkt, eine Einladung (liegt vor) für den 13.11.2007, 8.00 Uhr. Inhalt der Einladung war neben den üblichen Rechtsbehelfen der Satz: „Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot bzw. Ihre berufliche Situation sprechen“.
Am 14.11.2007 erschein ich zum vorgegebenen Termin im Büro von Frau S., Zi. 4, Jobcenter Kiel-Ost, Wischhofstr. 1-3, 24148 Kiel. Als Beistand begleitete mich Frau H. F., wohnhaft 24143 Kiel, die während des gesamten Gesprächs anwesend war und dieses Protokoll mit unterzeichnet.
Ich hatte meine gesamten Unterlagen, darunter auch Bewerbungsunterlagen, dabei und wollte sie vorlegen, da es ja laut Einladung um ein Gespräch über meine Situation gehen sollte. Die Mitarbeiterin des Jobcenters, Frau S., wehrte aber ab mit der Begründung: „Wir sind gehalten, mit allen unseren Kunden vor Jahresende eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen.
Daraufhin teilte ich Frau Stark mit, dass ich auf jeden Fall eine Woche Bedenkzeit haben wollte und meine Gründe hierfür:
1. Ich bin jetzt seit Februar 2005 arbeitslos gemeldet und lebe von ALG2. In dem gesamten Zeitraum (fast 3 Jahre) bin ich nicht ein einziges Mal vom Jobcenter beraten worden oder wurde ein Profiling mit mir durchgeführt. Ich hatte ständig wechselnde Fallmanager: Frau R., Frau C., Frau E., Herr K., Frau M., nun Frau S.
2. Es wurde bereits zweimal eine Eingliederungsvereinbarung mit mir abgeschlossen, die jedes Mal sehr vage gehalten waren und teilweise nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Die erste EGV führte zu einer Trainingsmaßnahme für alleinerziehende Mütter beim bfw (Berufsfortbildungswerk, zust.: A. L.) in Kiel. Zur Vorgeschichte: Ich bin mit meinem Sohn im Februar 2005 schwer traumatisiert aus Peru zurückgekommen und wegen Depressionen und posttraumatischer Belastungsstörungen seitdem in ärztlicher und therapeutischer Behandlung. Die negativen Erlebnisse in der Trainingsmaßnahme (wir wurden ständig mit Sanktionen bedroht, mussten u. a. Abtretungserklärungen unter Druck für Leistungen unterschreiben, die nicht erbracht wurden, die Maßnahme war völlig unqualifiziert und wurde auf „Kindergartenniveau“ abgehalten) führten bei mir zu gesundheitlichen Rückfällen: Depressionen, Suizidneigung). Mit einem ärztlichen Attest und Einverständnis der damaligen Fallmanagerin Frau E. wurde ich nach einer Woche aus der Maßnahme entlassen. Zeugin war Frau M. I., ebenfalls Teilnehmerin der genannten Trainingsmaßnahme.
Die 2. EGV wurde abgeschossen im Jahr 2006 für einen Ein-Euro-Job. Offiziell sollte ich im Migrationsdienst des Caritasverbandes zusätzliche Dolmetscherdienste leisten. Tatsächlich aber habe ich dort Migranten (auch traumatisierte Frauen) beraten und betreuen müssen, ich habe übersetzt und gedolmetscht, Jahresberichte und Statistiken verfasst, das Büro organisiert und meine Kollegin am PC geschult. Dazu kamen dort Mobbing und Beleidigungen durch die regulär tätige Kollegin. Auch diese Maßnahme führte bei mir erneut zu Depressionen, Insomnia und posttraumatischen Störungen, zumal ich auch traumatisierte Migrantinnen beraten musste. Kurz danach erfuhr ich, dass Caritas vorher mehrere Migrantenberater/innen entlassen hatte.
Januar 2007 erhielt ich von Frau M. (JC Kiel Ost) telefonisch ein Jobangebot bei einer Fleisch- Im- und Exportfirma; ich sollte mich direkt dort vorstellen. Das tat ich, die Stelle passte aber überhaupt nicht zu meinen Qualifizierungen und Möglichkeiten. Die Sekretärin fragte mich: „Warum hat das Jobcenter Sie überhaupt hergesandt?“ Auch dies (der Geruch der Fleischabfälle, der Anblick von Tierhälften auf dem Gelände der Firma) führte bei mir erneut zu schweren gesundheitlichen Störungen (Flashbacks, Insomnia, Essstörungen, Panikattacken). Ich war in Peru Augenzeugin der Ermordung von Menschen.
Dies alles führte ich als Begründung auf, um Bedenk- und Beratungszeit zu bekommen vor Abschluss einer neuen EGV. Frau S. lehnte diese Bedenkzeit aber ab. Gleichzeitig sagte sie mir, sie hätte nicht mehr viel Zeit für mich, denn alle Fallmanager der Jobcenter hätten 300 Kunden zu betreuen und könnten nicht auf Einzelfälle eingehen.
Daraufhin bat ich sie, doch mal in meine Akte und in die dortigen ärztl. Atteste zu sehen und gab meinen Bedenken und meiner Angst Ausdruck, wieder in eine Maßnahme zu kommen, die mir nicht helfen aber schaden würde.
„Ihre Akte habe ich nicht hier, die ist in der Leistungsabteilung“, teilte Frau S. mir mit. Dann erzählte sie mir, dass sie für den 14.11.07 einen Termin bei ihrem Kollegen Herrn P. für mich vereinbaren würde, damit ich in die Maßnahme „Jobstart“ komme. Über mein Bewerberangebot oder meine berufliche Situation wurde nicht gesprochen.
Der Termin bei Herrn P. fand statt, leider ohne Beistand. Ich musste die EGV für die genannte Maßnahme unterschreiben, auf einen Änderungswunsch von mir wurde eingegangen. Ich erhielt aber wiederum negativen Bescheid, als ich nach Bedenkzeit fragte. Einen Rechtsvorbehalt durfte ich nur unter meine Ausfertigung der EGV schreiben.
______________________________________ Martina Bedregal Calderón
Für das Gesprächsprotokoll vom 13.11 2007:
Ich bestätige die von Frau Martina Bedregal Calderón gemachten Angaben, die ich als Beistand gehört und gesehen habe:
Jobcenter – Maßnahme „Jobstart“ – Protokoll von Martina Bedregal Calderón
Am 13.11.2007 musste ich zu einem Gesprächstermin bei meiner Fallmanagerin (Frau S.) des Jobcenters Kiel Ost erscheinen. Laut Anschreiben wollte man mit mir über meine Bewerbersituation sprechen. Tatsächlich ging es aber darum, dass ich unter Androhung von Sanktionen und unfreiwillig wieder einmal eine Eingliederungsvereinbarung für eine Maßnahme unterschreiben sollte. Eine Beratung fand, wie schon die drei Jahre vorher, nicht statt. Genaues über diesen Termin finden Sie in dem Gesprächsprotokoll vom 13.11.07, das von mir und meinem Beistand unterzeichnet ist.
Die neue Maßnahme nennt sich „Jobstart“. Jobstart ist eine Einrichtung des Jobcenters, in der man angeblich (so wurde es mir von meiner Fallmanagerin, Frau S., und Herrn P., JC Kiel Ost, gesagt) entsprechend seinen Qualifizierungen vermittelt wird an Arbeitgeber.
Die EGV sieht vor, dass Jobstart mir folgendes anbietet: - Bewerberorientierte Vermittlung - Profiling - Coaching (persönliche Begleitung bei der Umsetzung von beruflichen Zielen) - Vertrieb (meiner Person) u. Direktvermittlung.
Mein Coach bei Jobstart ist Frau L. Das Erstgespräch bei Frau L. fand Ende November statt. Ein gründliches Profiling von mir wurde wieder einmal nicht vorgenommen. Frau L. teilte mir mit, dass sie eigentlich Dipl.- Pädagogin sei, danach keine Stelle gefunden und in der Bäckerei ihrer Eltern gejobbt habe und jetzt in der Arbeitsvermittlung arbeite.
Ein weiterer Termin bei Frau L. war am 10.12.07 um 11.30 Uhr. Mir wurden bei diesem Termin und per Email bisher folgende Arbeitsangebote von Frau L. vorgelegt (ich führe diese in Listenform auf):
Tellerwäscherin und Küchenhilfe Schriftl. Bewerbung gem. Bis 26.05.2008 über Leiharbeitsfirma Hauschildt Vorgabe der Leiharbeitsfirma keine Antwort & Blunck, Klausdorf
Terminabsprache per Telefon von 5 mal angerufen gemäß Vorgabe Es war immer nur zuhause aus für eine Versicherung von Frau xy der AB an; bis heute als 400-€-Job keine Antwort
Aushilfe in einem türkischen Beworben und persönlich vor- Keine Antwort bis Supermarkt (Putzen, Regale auf- gestellt heute; Inhaber such- füllen) ten türkischsprachi ge Hilfe
Callcenter-Job imp Sophienhof Bewerbung per Email gem. Antwort per Email: „The Business-Park“ Teilzeit Vorgabe von Frau xy „Erreicht?“, danach keine Antwort mehr
Putzjob (1 ½ Std. abendlich) in Bewerbung telefonisch Raisdorf. Die Fahrten dorthin würden länger dauern als der Job, der Großteil des Lohns ginge für Fahrten „drauf“
Wie man sehen kann, entspricht keine der Stellen auch nur entfernt meinen Qualifizierungen (Verwaltungsfachangestellte, Lehrerin für DaF, Marketingassistentin, Übersetzerin und Dolmetscherin, Migrationssozialberaterin). Keine der Stellen war eine Vollzeitstelle – ich wäre weiter auf ALG2 ergänzend angewiesen. Auf keine Bewerbung habe ich eine konkrete oder positive Antwort erhalten. Bewerbungsunterlagen wurden nicht an mich zurück gesandt. Seit dem 11.12. sind keine neuen Angebote von meinem Coach Frau L. vorgelegt worden.
Ich hatte Frau L. um eine Bewerbungsberatung gebeten. Ich erhielt einen Termin am 12.12.07 um 11.30 Uhr bei Frau W., einer Bewerbungsberaterin von „Jobstart“. Am genannten Tag stellte sich heraus, dass man versehentlich für mich und eine weitere Arbeitsuchende einen Termin vereinbart hatte, zur gleichen Zeit. Notgedrungen beriet Frau W. beide Frauen gleichzeitig. Frau W. hat vorher im Marketing-Bereich in der Schweiz gearbeitet. Auf meine Aussage, dass ich das letzte Mal 1991 in meinem Beruf als Verwaltungsfachangestellte gearbeitet hatte, meinte sie, ich gelte somit als „Ungelernte“, weil das so lange her sei. Meinen Einwand, dass ich aber in den vergangenen Jahren in den oben genannten Berufen tätig was, ließ sie nicht gelten. Dann unterhielten Frau W. und die zweite Arbeitsuchende sich über ihre Hunde und Hundehaltung.
Am 17.01.2008 von 8.30 bis ca. 13.00 Uhr fand in den Räumen von Jobstart ein „Empowerment“- Seminar statt. Anwesend waren Frau L., ein Kollege (Herr P.) von Frau L. und 12 Teilnehmer. Frau L. erklärte uns den Ablauf und ließ uns bunte Kärtchen ausfüllen. Wir sollten unter anderem unsere Gefühle aufschreiben und unsere Erwartungen an das Seminar. Einige Teilnehmer teilten mit, dass sie schon zum 3. Mal an solch einem Seminar teilnehmen müssen.
Wir wurden auch nach unseren Lebensläufen gefragt. Dabei stellte sich heraus, dass einige von uns Teilnehmern wegen Depressionen in Behandlung waren oder sind. Dann führte der Kollege von Frau L., Herr Potter, das Seminar weiter. Obwohl das og. ihm bekannt war, bezeichnete er uns mehrmals als „Looser“ (engl. Für „Verlierer, Versager“), warb für Jobstart und sagte unter anderem: „Tja, Sie haben drei Möglichkeiten: Entweder Sie bleiben arbeitslos und Looser – oder Sie sehen zu, dass sie mit uns einen Job bekommen – oder Tod.“
Bei mir (ich bin aufgrund multipler Traumata seit über 2 Jahren wegen posttraumatischer Belastungsstörungen und Depressionen in Behandlung) lösten diese Worte, die Beleidigungen und die unprofessionelle Art, in der das Seminar geleitet wurde, erneut Schlaf- und Essstörungen, Depressionen und eine nervliche Krise aus . Ich bin deswegen bis zum 01.02.08 krank geschrieben.
Am 31.01.08 sollte ich einen erneuten Termin bei Frau L. haben, dieser ist wegen meiner Krankschreibung abgesagt. Danach habe ich nichts mehr von Jobstart oder Frau L. gehört, auch weitere Stellenangebote erfolgten nicht.
Und nun schließlich die Zwangsverrentung und ergänzend ALG 2,vom Jobcenter Kiel Ost sehr inkompetent gehandhabt:
Protokoll: Übergang in die befristete volle Erwerbsminderungsrente (EMR) im August 2010:
04.08.2010: Ich erhalte per Post die Bewilligung der befristeten vollen EMR von der Rentenkasse. Die Rente wird demnach ab September 2010 an mich gezahlt, Zahlung erfolgt jeweils Ende des Monats.
06.08.2010: Aus Krankheitsgründen rufe ich erst am 06.08.2010 beim Callcenter des Job- centers an und teile diese Änderung mit, da ich mal wieder keine derzeitige FM habe (Frau F. ist nicht mehr in Jobcenter Kiel-Ost). Vom Callcenter wird mir mitgeteilt, dass ich zur Rente (da diese nicht aus- reicht, zusätzlich beim Amt für Wohnen und Grundsicherung Gelder bean- tragen muss (Tel. Nr. 901-3391, Herr Markussen, Neues Rathaus). Diese Aus- kunft erweist sich als falsch, denn: Herr Markussen wiederum teilt mir mit, dass wegen der Befristung der Rente das Amt für Soziales, Frau R., Sozialzentrum Kiel-Ost, Zi. 37, Tel. 901- 4422 zuständig sei. Ich erreiche Frau R. telefonisch, einen Termin zur Beratung bekomme ich von ihr erst für den 11.08.2010.
10.08.2010: Frau R. beachtet nicht, dass ich ja noch einen volljährigen, erwerbsfähi- gen Sohn in meiner BG habe, obwohl ich sie darauf hinweise. Sie meint, ich müsse einen kompletten Neunantrag nach SGB XII stellen, zu dem ich viele Unterlagen kopieren muss, mehrere Formulare ausfüllen soll etc. Unter anderem soll ich dort unterschreiben, dass ich zukünftige Stromguthaben an das Amt abzutreten habe und weiter Ortsanwesenheitspflicht habe. Beides erweist sich als falsch und unzulässig nach Rücksprache mit meinem Anwalt. Erst am 17.08.2010 soll ich bei einer Frau B. den Neuantrag samt kopierten Nachweisen abgeben.
12.08.2010: Rücksprache mit meinem Anwalt Herrn RA Helge Hildebrandt. Er teilt meine Meinung über unseren Verbleib im SGB II wegen og. Konstellation und meine Meinung zur Ortsanwesenheit und den Stromguthaben.
16.08.2010: Ich rufe erneut bei Frau Reinhart an und weise sie darauf hin, dass mein Sohn und ich im SGB II verbleiben, wonach mein Sohn weiter ALG2 bekommt und ich Sozialgeld. Sie hält Rücksprache und stimmt mir danach zu. Somit war ihre vorherige Auskunft falsch und ich hätte mir das Anfertigen der Kopien und das Ausfüllen der Neuantragsformulare sparen können. Sie teilt mir weiterhin mit, dass der Termin bei Frau B. am17.08. somit hin- fällig ist und meine neue Fallmanagerin im Jobcenter Ost Frau H., Tel. 23758162, ist.
Ich rufe Frau H. an, diese kennt sich jedoch nicht aus, meint, sie sei auch nicht zuständig und verweist mich erneut an das Amt für Wohnen und Grundsicherung (s. o.). Das „Karussell“ soll also erneut losgehen, inzwischen sind 2 Wochen verstrichen. All dies läuft, während mein Gesundheitszustand weiterhin sehr schlecht ist (Herz-Kreislauf-Probleme, Schwindel, Atemnot, Divertikulitis). Ich bitte sie, die Angelegenheit endlich zu klären, sie verspricht mir einen Rückruf am nächsten Tag, dem 17.08.2010. Ich reiche sicherheitshalber den Rentenbescheid in Kopie mit einem Anschreiben, das auch die Verzögerungen durch die Inkompetenz des Callcenters und von Frau R. erklärt, im Jobcenter Kiel-Ost ein.
17.08.2010 Frau H. ruft nicht zurück, auch an den folgenden Tagen nicht, und ist ab 19.08.2010 in Urlaub.
Aus diesem Grunde schalte ich die Berater vom Verein für soziale Gerechtigkeit Kiel ein und halte erneut mit meinem Anwalt Rücksprache. Herr Hacketal vom Verein vereinbart mit mir, dass wir am Freitag, dem 20.08.2010, ohne vorherige Terminabsprache ein Gespräch mit dem Teamleiter des Jobcenters Kiel-Ost fordern werden, Herr Hacketal wird mich als Beistand begleiten.
20.08.2010: Gegen 10.30 Uhr gehen Herr Hacketal und ich zum Jobcenter Kiel-Ost. Dort fordert man uns auf, zu warten. Wir warten über eine Stunde, wenden uns dann erneut an die Infothek, da der Teamleiter im Hause ist. Endlich können wir mit ihm sprechen. Er ist sehr kompetent und verständnisvoll und klärt die Angelegenheit innerhalb von 20 Minuten. Ergebnis:
Mein Sohn und ich verbleiben im Jobcenter Kiel-Ost und beim SGB II wie oben angegeben. Frau H. ist weiterhin Ansprechpartner und in der Leistungsabteilung Herr Z.
Die Miete wird weiter bezahlt. Im September oder Oktober wird mir die Rente auf den Lebensunterhalt angerechnet, d. h. ich muss sehen, wie ich einen dieser Monate überbrücke. Der Teamleiter verspricht, mir noch telefonisch in der kommenden Woche mitzuteilen, wann die Gegenrechnung erfolgt.
Endlich ist die Sachlage geklärt, nach zwei Wochen. Wären die entsprechenden Mitarbeiter der Ämter kompetenter und kooperativer gewesen, hätte sich die Angelegenheit an einem Tag klären lassen können.
Der Teamleiter hat NICHT zurückgerufen, die Leistungsabteilung sandte mir am 27.08.2010 einen Bescheid zu, der inkorrekt ist und zu meinem Nachteil berechnet. Ich lege dagegen Widerspruch ein.