Erwerbslosenverein Tacheles wirft Hartz IV-Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg vielfachen Rechtsbruch vor Hartz IV, Top-Story Mittwoch, 20. Juli 2011, 12:53 131115921012Wed, 20 Jul 2011 12:53:30 +0200
Wuppertal – Harald Thomé, Vorsitzender des Erwerbslosen- und Sozialhilfevereins Tacheles aus Wuppertal und Referent für Arbeitslosenrecht hat im Juni 2011 bei 135 Jobcentern in Bayern und Baden-Württemberg Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt. Nach diesem Gesetz hat jeder Bürger einen Anspruch auf Weitergabe von amtlichen Informationen von Bundesbehörden. Das IFG hat zum Ziel, das Vertrauen zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken, indem öffentliches Verwaltungshandeln transparenter und nachvollziehbarer gemacht wird. Soweit die Theorie, die mit der Hartz IV-Realität nicht allzu viel gemein hat.
Harald Thomé hat sich zur Aufgabe gemacht, in Sachen Hartz IV behördliche Verwaltungsanweisungen ans Licht der Öffentlichkeit zu bringen und somit das Behördenhandeln für Betroffene und deren Berater transparenter zu machen. Der Verein Tacheles hat 2006 bereits in Sachen IFG bundesweit Aufsehen erlangt, weil er gegen die Bundesagentur für Arbeit geklagt und sie dazu gezwungen hat, ihre internen Weisungen zum Arbeitslosengeld im Internet zu veröffentlichen. ...