Werden „überschiessende“ Wohnungskosten von einem „Sponsor“ übernommen, so soll nach Meinung der ARGE Bochum diese Unterstützung allein auf den von der ARGE zu übernehmenden „angemessenen“ Teil der Wohnungskosten anzurechnen sein. Die ARGE will dann entsprechend weniger zahlen. Die ARGE bezieht sich dabei auf eine angebliche „Richtlinie“ der Stadt Bochum (1).
Das widerspricht sowohl der Rechtslage als auch jeglichem rechtsstaatlichem Denken. Die angegebene „Richtlinie“ ist selbst nach Meinung der Stadt Bochum in weiten Teilen widerrechtlich und soll seit Jahren überarbeitet werden. Die Rubrik „Frage der Woche“ der ARGE Bochum zeichnet sich aus durch häufige falsche oder unzureichende Darstellungen. Letzteres ist nach Ansicht des BGH auch rechtswidrig.