Bundesagentur für Arbeit verweigert Arbeitslosengeld II Beziehern Grundfreibetrag bei einmaligem Erwerbseinkommen
Quelle: Hartz4 Plattform
In der neuen Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu § 11 SGB II (vom 20 Juli 2011) weist die BA unter Rz 11.15 ihre Mitarbeiter an, erwerbstätigen Hartz IV-Empfängern bei einmalig erzieltem Erwerbseinkommen, welches laut § 11 Abs. 3 SGB II auf 6 Monate verteilt angerechnet wird, abweichend von § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II den Grundfreibetrag i.H.v. 100 Euro nicht zu gewähren, sondern nur die tatsächlichen Ausgaben abzusetzen - auch wenn diese geringer sind als der Grundfreibetrag von 100 Euro....
Ja! und nun? Geht doch,und alle machen mit (lassen sich dies gefallen.) Da grinst der Schröder mit samt seinem kriminellen und vorbestraften Ganovenkumpanen Peter Harz!