Trotz ärztlich verordneter Bettruhe sollte sie zur Fallmanagerin
Bonn – Das Jobcenter Bonn hat einer im 7. Monat schwangeren Frau alle Hartz IV-Leistungen gestrichen, weil sie trotz ärztlich verordneter Bettruhe einen Termin bei ihrer Fallmanagerin nicht wahrgenommen hatte. Sie wäre „trotz Belehrung über die Rechtsfolgen der Aufforderung zur Mitwirkung“ nicht nachgekommen, hieß es in dem Schreiben an die junge muslimische Frau. Für das Erwerbslosen Forum Deutschland ist das ein Fall einer groben rechtswidrigen Entscheidung, weshalb die Initiative der werdenden Mutter umgehend einen Rechtsanwalt besorgt hatte. Dieser wird nun eine Eilklage beim Sozialgericht einreichen, da die Bonner Hartz IV-Behörde auf den vorige Woche eingelegten Widerspruch trotz Dringlichkeit und Fristsetzung bis heute nicht angemessen reagiert hat. ....
Schwangere Hartz IV-Bezieherin: Linksfraktion fordert in offenen Brief an OB Nimptsch Aufklärung Hartz IV, Top-Story Dienstag, 23. August 2011, 13:13 131409799901Tue, 23 Aug 2011 13:13:19 +0200
Hannelore Tölke, Stadtverordnete der Linksfraktion Bonn
Bonn – Zur Streichung der Leistungen einer jungen schwangeren Bonnerin durch das Jobcenter erklärt Hannelore Tölke, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Bonner Stadtrat:
Die Linksfraktion Bonn hat sich heute mit einem offenen Brief an Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch gewandt. Darin fordert sie den OB zur Aufklärung im Fall einer jungen schwangeren Bonnerin auf, der zum 1. August alle Leistungen durch das Jobcenter gestrichen wurden, weil sie angeblich ihren Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen war. ...