Mit der Verkündung der Änderungen im SGB II (Hartz IV) am 26. März 2011 stehen Kindern aus Familien mit Hartz IV, Wohngeld oder Grundsicherungsbezug Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung zu.
Dies sind im Einzelnen: Zuschüsse zu Mittagessen in Schulen, eintägige Klassenfahrten, Nachhilfeunterricht, Fahrtkosten zur Schule und bis zu 10 Euro monatlich für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder Musikschulen. Insgesamt 46 500 Kinder haben im Lande Bremen (36500 Bremen, 10000 Bremerhaven) Anspruch auf diese Leistungen.
Bis zum 30. Juni konnten die Leistungen auch rückwirkend zum 1. Januar 2011 beantragt werden. In Bremen, gab es bis Juni, eine im Vergleich zu anderen Großstädten sehr geringe Antragsquote der antragsberechtigten Haushalte.
Ursache ist nach Aufffassung des BEV die schleppende Informations- und Umsetzungspolitik der Sozialbehörde und des Jobcenters. Während in anderen Städten alle antragsberechtigten Haushalte im Bezug von Hartz IV schriftlich über diese Leistungen informiert wurden, gabe es dies in Bremen nicht. Mit einer Presseerklärung der Sozialbehörde wurde am 23. Juni darauf verwiesen, dass bis zum 30. Juni - also nur sieben Tage später - noch der rückwirkende Antrag gestellt werden konnte. ...