Wenn Hartz-IV-Empfänger sterbenErben müssen Geld zurückzahlen
Die Regelung ist weitgehend unbekannt, sorgt bei Hinterbliebenen von Hartz-IV-Empfängern aber für Verdruss: Sie müssen ihr Erbe mit den Jobcentern teilen. Weil für Tote kein Schonvermögen gilt, werden gezahlte Hartz-IV-Leistungen zurückverlangt.
Erben von Hartz-IV-Empfängern haben in der Regel nicht allzu viel Geld zu erwarten. Was viele Hinterbliebene nicht wissen: Unter Umständen müssen sie von ihrem Erbe auch noch Sozialleistungen zurückzahlen. Das hat jetzt das Berliner Sozialgericht in einem Urteil bestätigt (Az. S 149 AS 21300/08). Geklagt hatte eine Frau, die aus den 19.850 Euro Nachlass ihres Vaters rund 11.900 Euro an das zuständige Job-Center abtreten sollte.