Seit dem 01.01.2005 wurde das Bundessozialhilfegesetz durch das Sozialgesetzbuch 2. Buch (SGB II) und das Sozialgesetzbuch 12. Buch (SGB XII) abgelöst. Das SGB II führte die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für erwerbsfähige Hilfebedürftige zu einer einheitlichen Leistung – dem Arbeitslosengeld II (ALG II) - zusammen.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe ist mit vielen Änderungen verbunden. Alle Menschen, die bisher eine der beiden Leistungen bezogen haben, erhalten nun eine einheitliche Grundsicherung für Arbeitssuchende.