Ich habe einige eigene Erfahrung mit Diskriminierung , Rechtsbruch, Gesundheitsgefährdung etc. vom Jobcenter gemacht und kann auch Fälle aus meiner Beratung für Arbeit Suchende hier schildern. Meine Frage dazu: Darf man dabei den Ort des Jobcenters nennen? (z.B. "Jobcenter München" - Beispiel fiktiv). Im Übrigen werde icfh dann in diesem Forum diese Fälle schildern, es sind mehrere.
Und noch eine Frage: Was wird mit den (anonymisierten) Berichten gemacht? Werden die nur dokumentiert und archiviert? Kriegt man über dieses Forum Tipps und Hilfe, um dagegen anzugehen? Werden sie publik gemacht? Soll ein Buch daraus gemacht werden (da würde ich gerne mitschreiben)?
Ja man darf den Ort des Job Centers nennen, lediglich Namen von Sachbearbeitern und Leistungsempfängern sollten nicht genannt werden, da diese Daten dem Datenschutz unterliegen und nur mit schriftlicher einwilligung aller Betroffenen bekannt gegeben werden dürfen. Im Interesse aller Beteiligten bitten wir aber darauf zu verzichten. An sonsten sind wir dankbar für jeden Bericht, der die verschiedensten Arten darlegt und deutlich zeigt, wie mit Leistungsberechtigten umgegangen wird. Ziel ist es deutlich aufzeigen zu Können was in den JobCentern tatsächlich geschied. In welcher Form das dann bekannt gemacht wird, werden wir dann gemeinsam entscheiden. Auch ein Buch ist nicht abwägig, denn auch wenn Hartz IV einmal abgeschafft wird, kann dies als Hinterlassenschaft für spätere Generationen als Warnung dienen.
Wir werden nicht aufgeben Hartz IV zu bekämpfen:-)) Daher gilt. Auch wenn man manchmal Zweifel hegt am erreichen des Zieles rafft man sich wieder auf und macht weiter. Je deutlicher das Außmaß wird, um so besser kann man Hartz bekämpfen.
Hartz IV ist nur ein Ausdruck der gesamten Enteignung, Unterdrückung und Entrechtung der Menschen in unserem Land, nur ein Ausdruck des Kapitalismus und der Ausbeutung der Menschen durch Unternehmer, der manipulierenden und verfehlten Politik.
Die gesamte Gesllschaft muss verändert werden, wobei man sich vor allem auf unsere und die nachfolgenden Generationen konzentrieren sollte (die beiden anderen Generationen sind bereits seit Jahrzehnten manipuliert und verdreht worden vom System). Man sollte also an der Wurzel anfangen, also weg vom Geldsystem, weg vom Konsumzwang, weg von Entmenschlichung und Entsolidarisierung. Nur so bewirkt man eine Gesamtveränderung in unserer Gesellschaft, die letztendlich auch dazu führt, dass Auswüchse wie Hartz IV verschwinden.
Bis dahin bin ich natürlich im Kampf gegen Hartz IV und die Rechtsbeugung vom Ämtern und Politiker an eurer Seite.
Ich gebe dir da vollkommen Recht. Auch ich denke so wie du. Im Kampf ist Hartz natürlich nur ein Teil dess ganzen, dem wir uns hier Gezielt gewittmet haben. Eine Gesunde Kombination kann zum Ziel führen. Bis dahin kämpfen wir weiter:)))
Zitat von AHAGIch gebe dir da vollkommen Recht. Auch ich denke so wie du. Im Kampf ist Hartz natürlich nur ein Teil dess ganzen, dem wir uns hier Gezielt gewittmet haben. Eine Gesunde Kombination kann zum Ziel führen. Bis dahin kämpfen wir weiter:)))
Meine weitergehende Frage ist nun dabei: können wir vielleicht eine Klage vorm Europäischen Gerichtshof erreichen-mit wem? Gemeinsam? (Den Haag) Gestern las ich,eine Altenpflegerin wurde vom Arbeitgeber gekündigt,weil sie auf Missstände aufmerksam machte. Das sei ein höheres Rechtsgut als alles andere. Sie erhielt auch Entschädigung in ihrer Klage dort. Kann man dies übertragen?-Ich sehe bis heute nicht ein,daß ich im Rahmen meines Petitionsrechts(Beschwerderechts) zur Polizei musste. (Strafanzeige-Fingerabdrücke, Fotos-heftig-wie eine Verbrecherin)Eine Arge-Mitarbeiterin "fühlte" sich beleidigt-wegen meiner Beschwerde (Rechtsbeugung, Willkür-der Landtag tat nichts,redete alles schön)Ist zwar kein Strafbestand,sich "beleidigt fühlen"-zumal ohne beleidigende Worte-aber das war mir zuviel-wo lebe ich bloss? Es geht so weiter-die Diskriminierung,Willkür-im Justizministerium schrieb eine MA, das sei Verfolgung (wegen meiner Meinung, Beschwerde-ich verwies auf das Informationsrecht Dritten gegenüber ebenso-vorm Staatsanwalt)Da ich keinen Anwalt finde-weil es "zu aufwändig" sei (nur Beratungshilfe,bin zwar im Recht,aber bislang machte es niemand,nur kurz Widerspruch schreiben bei Willkür-sonst nichts weiter-mein Antrag auf Überprüfung verschwand auch)-erwäge ich Strafanzeige (Zeugen-auch schriftliche Aussage)-Ich sehe mich weiter diskriminiert. Hat jemand Rat,Erfahrung? Und ich werde alles natürlich posten,was geschah,klar.Gemobbt werde ich auch ständig.Kann allein keinen Termin wahrnehmen (Jobagentur)-niemand begleitet mich hier.Gestern riet mir ein Arzt,ins Ausland zu gehen-ich schau mich sowieso dort um-auch klar-aber das muss vom Tisch (Gericht-Anwaltssuche weiter...)
Zum Völkerrechtsgerichtshof in Den Haag ist keine Individualklage-/beschwerde möglich,da können nur Staaten Klagen! Das Beschwerdeverfahren zum EuGHMR in Straßburg habe ich bereits vorbereitet und der Form wegen in erster innerstaatlichen Instanz eingeleitet.
Es gibt mehrere Möglichkeiten eine umgehende Untersuchung zu erreichen,dafür wäre allerdings die Mitwirkung vieler Betroffener angezeigt.