Hallo liebe Leute, helft mir bitte! Darf das Jobcenter Wittenberg willkürlich Drogentests durchführen? Am 18.12.2013 erschien ich zu meinem Gesprächstermin bei meiner neuen Beraterin des Jobcenter, um meine allgemeine Situation und meine Daten auf Grund des Beraterwechsels abzuklären. Dieser erfolgte, da sich meine Ehefrau von mir trennte und ich so in eine andere Kategorie des Jobcenters fiel. Heraus kam, dass meine Sachbearbeiterin wohl meinte, mal eben einen Drogentest bei mir anzuordnen, ohne Hinweis und ich wurde dieses Tatbestandes erst gewahr, als ich anstatt noch ein paar Fragen zu meinem Gesundheitszustand bei Medizinische Dienst des Jobcenters zu beantworten, in einen Becher pinkeln sollte. Solche Unverschämtheiten sind mir bis heute nur bei anderen Betroffenen in verschiedensten Richtungen und Behörden vorgekommen. Da ich bei solchen Frechheiten von Behörden und solchen, die es sein wollen angenommen habe, bin ich nicht ganz unerfahren. Manchmal kniffelige Sachen, aber ich wusste immer die richtigen Personen anzuschreiben, die ihrerseits die Dringlichkeit ihres Handlungsbedarfes erkannten und die Angelegenheit so in die Hand nahmen, dass ich mir zum Dank auf die Schulter klopfen lassen konnte. Diskriminierungen von Frauen sind mir dabei auch nur von Frauen begangen untergekommen und knifflige Sachen schon ewig her. Deshalb der recht pathetische Anfang meiner Dienstaufsichtsbeschwerde, zu der ich mich gezwungen sah, aber nach zwei Briefen die ich am 28.12.2013 des Jobcenters erhielt, sehe wo die Sache hinlaufen soll. Ein Brief eines Vertreters der Leitung des Jobcenters mit folgenden Wortlaut vom 27.12.2013.
Ihr oben genanntes Schreiben habe ich zuständigkeitshalber erhalten. Ich bedauere, dass Sie mit der Arbeit des Jobcenters Wittenberg nicht zufrieden sind. Ich werde den Sachverhalt überprüfen lassen und Ihnen sodann eine Mitteilung geben. Bis dahin bitte ich Sie noch um etwas Geduld.
Der andere Brief mit selben Datum, ist die Einladung eben dieser neuen Sachbearbeiterin, zum Termin 09.01.2014 mit folgendem Wortlaut.
Ich möchte mit Ihnen aufgrund einer inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Arztes der Agentur für Arbeit ein abschließendes Gespräch über Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen.
Dann die angehangene Belehrung und meine Einsicht, dass Früher, früher reagiert wurde und die Taktik der Verschleppung ein nachvollziehbares Kalkül ist und Abwesenheit von Verantwortung bequem. Wenn eine Dienstaufsichtsbeschwerde keine wirkliche Leitung erreicht, sollte ich mich nicht wundern. Bin aber durch Termin bei meiner Sachbearbeiterin in Zugzwang. Nun brauche ich guten Rat, da mein Fall den Umgang des Jobcenters mit Drogen angeht und mich nicht vor der Willkür meiner Sachbearbeiterin geschützt hat. Möchte aber nicht süchtig werden und hänge meine Dienstaufsichtsbeschwerde an, damit Ihr Euch ein besseres Bild machen könnt. Die Rechtslage ist hier eigentlich sehr klar, da das Jobcenter keine Drogentest ohne triftige Begründung anordnen darf. Rechtskräftige Urteile hierzu liegen vor, jedoch scheine ich in einen "Drogensumpf" des Jobcenters getappt zu sein, in der meine eigentliche Gesundheitliche Situation verschwinden soll, durch einen rechtswidrigen Verwaltungsakt, der mich in den Stand eines Drogensüchtigen abstempelt, der sicher vor sich selber geschützt werden muss und damit die Gesellschaft, was einer Entmündigung gleich kommt. Als ich von diesem irritierenden Jobcentertermin zurück kann, habe ich bei meiner Anwältin angerufen und habe von deren Sekretärin die irritierende Auskunft erhalten, dass es für meinen Fall wohl keine Beratungshilfe in Anspruch nehmen kann und müsste trotzdem noch einmal fragen, warum?, denn dann stehe ich Willkür als Opfer gegenüber. Den Termin am 09.01.2014 möchte ich nicht wahrnehmen und diese Sachbearbeiterin ablehnen, bis zu einer möglichen Klärung. Mir läuft die Zeit weg, werde immer ratloser, denn diese Sachbearbeiterin hat mich durch ihr Verhalten so aufgeregt, dass meine Herzprobleme und mein Blutdruck aus der Reihe laufen, so dass ich mich eher zum Arzt scheren sollte und werde das jetzt nach der Weihnachts- und Silvesterwoche in Angriff nehmen. Habe aber Angst, dass man mich vielleicht ins Krankenhaus steckt und ich kann mich nicht mehr um meinen Fall kümmern. Meine Rechtskundigkeit ist weitgehend von Vorgestern und sachkundige Freunde von früher nicht mehr über ihren Namen zu finden oder zu erreichen, denn als ich vor 24 Jahren meinen Wohnort wechselte, rissen auch die Verbindungen ab. Ich brauche dringend fachkundigen Rat! Danke an alle Leser und Helfer!
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes ihrer Sachbearbeiterin Frau XXX Sehr geehrte Frau AAA, ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über Ihre Sachbearbeiterin einlegen. Begründung: Durch Erfahrungen in meinem Elternhaus habe ich ab meinem 19. Lebensjahr mich aktiv gegen Diskriminierung eingesetzt und dabei hauptsächlich die von Frauen. Das dies funktionierte, liegt wohl einfach daran, dass ein Mann ernster genommen wird, wenn er Missstände formuliert, die Frauenspezifisch sind. Aber eine Form von Diskriminierung, die auf Zwischenmenschlichkeit beruht und wohl zu dulden ist. Da ich jedoch gerade durch ihre Mitarbeiterin Frau XXX von Diskriminierung betroffen bin, die meine Existenz- und Handlungsfähigkeit betrifft und gegen geltende Gesetze verstößt. Dabei noch Persönlichkeitsrechte mit Füssen getreten werden und ich Rechtsverletzungen am liebsten akribisch aufzählen möchte, aber auch zusammenfassen kann und so hoffe ich auf eine schnelle Reaktion ihrerseits. Zur Sachlage: Am 18.12.2013 erschien ich zu meinem Gesprächstermin bei meiner neuen Beraterin Frau XXX, um meine allgemeine Situation und meine Daten auf Grund des Beraterwechsels abzuklären. Dieser erfolgte, da sich meine Ehefrau von mir trennte und ich so in die Ü50 Kategorie des Jobcenters fiel. Beim Vergleich der Daten, fiel Frau XXX meine Haftstrafe von 2002-2004 auf. Die Frage warum, bin ich mittlerweile gewohnt und gab zur Antwort, dass obwohl ich aus dem Westen stammend nur ab und zu mal einen Joint geraucht hatte, durch meine jugendlichen Söhne aber in eine Justizspirale geraten war, deren Anschuldigungen unhaltbar waren, aber das dumme Unwissenheit und Pech nicht vor Strafe schützt. Dumm gelaufen und nicht zu ändern. Auch merkte ich noch an, dass wenn ich als 53 jähriger Mann auf ehemaligen Cannabis Konsum abgesprochen werde, mich peinlich berührt bis diskriminiert fühle, da ansonsten mein Lebenslauf keine solchen "Probleme" aufweist und ich nebenbei sogar noch aus Gesundheitsgründen unter einer Alkoholunverträglichkeit leide und mir deshalb nicht mal einen Schwips leisten kann. Dachte damit dieses Thema kurz und bündig vom Tisch zu haben, denn bei meiner vorherigen Beraterin Frau YYY artete dieses Thema Haftstrafe und Cannabis ein wenig aus, da auf einmal von meiner Sucht gesprochen wurde und ich nur darauf hinweisen konnte dass meine berufliche Legende und meine langjährige Selbständigkeit oder jetzige Lebenssituation, auf keine Suchtproblematik hinweisen. Bei Frau XXX nicht so ausführlich wie bei Frau YYY, jedoch wurde das Thema Haftstrafe auch nicht von Frau XXX weiter angeschnitten und sich relevanten Daten zugewendet. Auch meine gesundheitliche Situation wurde besprochen, da obwohl mein erster Rentenantrag in letzter Instanz im Dezember 2012 abgelehnt wurde, ich aber auf Grund des begleitenden medizinischen Verfahrensweisen des Jobcenters vom psychologischen Dienst arbeitsunfähig geschrieben wurde. Mein Termin zur Begutachtung war aber erst am 03.07.2013 und auf Grund meiner Vorerkrankungen wurde befunden, dass ich nicht arbeitsfähig bin und eine neuerliche Begutachtung meiner vielen Krankenbefunde, durch den medizinischen Dienst stattfinden sollte. Hierbei handelt es sich um Schlaganfälle, Herzprobleme, Colitis Ulcerosa und andere schwerwiegende Erkrankungen. Hier stehen wohl zu Zeit noch Arztbefunde aus, die in der Anforderung sind. So war ich nicht ganz verwundert, dass ich mit meiner Beraterin nach dem Gesprächen mitkommen sollte, um noch etwas beim medizinischen Dienst klären zu können. Wurde freundlich nach kurzer Wartezeit in das Untersuchungszimmer gebeten und sollte direkt auf der Toilette einen Urinbecher füllen. Realisierte da erst, was dort gerade geschieht und stellte der Ärztin die direkte Frage: "Sie wissen doch, dass ich diesen Drogentest verweigern darf?", als keine Antwort erfolgte kam, die Frage von mir, "Oder nicht?" Die Antwort: Dann muss ich sie ab heute arbeitsfähig schreiben! Die Frage was das Ganze hier mit meiner Arbeitfähigkeit oder Krankengeschichte zu tun hat, blieb unbeantwortet und ich konnte mich nur verabschieden. Deshalb frage ich sie, wie es sein kann, dass ihre Mitarbeiterin spontan einen entwürdigenden Drogentest veranlasst, ohne eine ersichtliche Relevanz? Dabei wie selbstverständlich schwerwiegend in meine Persönlichkeitsrechte eingreift und dessen Durchführung als Überrumpelungstaktik oder geplante Irreführung zu verstehen ist. Oder warum wurde mir ein anderer Grund als beabsichtigt angegeben? Wie kann es sein, dass der Medizinische Dienst auf Grund von Gesetzesverstößen entscheiden darf, dass bei mir eine Wunderheilung erfolgte, auch wenn ich diese bis jetzt nur mündlich habe. Ich muss sagen, ich bin verwirrt und so bin ich froh, dass das Gesetz hier klare Vorgaben schafft, die mich vor Willkür schützen. Natürlich kann ich hier alle relevanten Paragraphen und Urteile aufzählen, weiß aber, dass sie als studierter Mensch diese schon länger kennen als ich und können das Verhalten ihrer Mitarbeiterin selber einschätzen. Diese Dinge wären nur in einem Rechtsstreit relevant und ich hoffe auf diesen Wege weiteren Rechtsverletzungen Einhalt geboten zu haben. Für klärende Fragen stehe ich ihnen gerne persönlich oder unter meiner bekannten Telefonnummer zu Verfügung.
Hallo liebe Leute, als ich mich mit meinem doch recht speziellen Problem, an die Gemeinschaft wandte habe ich mit wenig Resonanz gerechnet, da sobald es um das Thema Drogen allgemein geht, ein Schmuddelthema berührt wird, dass niemand mit der Kneifzange anpacken möchte. Wenn ich es mir hätte aussuchen können, ich bestimmt auch nicht! Darum sollte ich mich auch nicht wundern, wenn Ratlosigkeit oder Unsicherheit meine Hilferufe unbeantwortet haben lassen, denn meine Internetrecherchen ergaben lediglich Treffer, die die allgemeine Rechtslage, im Zusammenhang mit Drogentests und Jobcenter behandeln. Aber sobald es spezieller wird und kein Gerichtsurteil mit Aktenzeichen vorliegt, dass interessant wäre, herrscht Ebbe bei der Suche. Nun habe ich gerade meinen Jobcenter-Horrortermin hinter mich gebracht, der mich hat die ganze Nacht nicht schlafen lassen hat. Vielleicht nicht verkehrt gewesen, wenn es sowieso keine Zeit zum Träumen gibt. Ne wie Philosophisch =:-) . Jedenfalls ergab die erwartete Trägheit des Jobcenters mir den Grund, meine Dienstaufsichtbeschwerde zu erweitern, da ich mein Informations- und Selbstbestimmungsrecht nicht mit Füssen treten lasse und dann stumm bleibe. Diesmal etwas höher und so kann ich nicht sagen, welchem Schreiben ich die unerwartete Entschuldigung meiner neuen Sachbearbeiterin zu verdanken habe, aber es geht weiter, als wenn es diesen unsäglichen Termin vom 18.12.2013 niemals gegeben hätte. Sachbezogen, freundlich und für beide Seiten konstruktiv, aber ein besserer Ausdruck fällt mir nicht ein. Aber schon das zweite mal, dass ich mich bei einer Sachbearbeiterin des Jobcenters mit den Worten "Frieden" verabschiedet habe und hoffe darauf, dass keine guten Dinge drei sind. Auch hoffe ich, dass ich meine erneuten drei Seiten Meckerei vom 11.01.2014 irgendwem weiterhelfen oder Mut, um sich wehren zu können machen. Mein Tipp: Verkneift Euch Bemerkungen, die Euch in einen Ablauf bringen, den Ihr nur noch sehr schwierig kontrollieren könnt und Euch Weihnachten und Silvester verdirbt. Lügt besser! ;-( Drücke Euch allen die Daumen und mir natürlich, dass dies meine letzte Mitteilung zu diesem Schmuddelthema bleibt! :-)
Liebe Grüße Hartzi
xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx Einschreiben Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) --Leitung - Dienstaufsicht-- Wilhelmstraße 49 10117 Berlin
Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes des Jobcenters Wittenberg und deren Sachbearbeiterin Frau XXX Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr, ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde über das Jobcenter Wittenberg und deren Bevollmächtigten einlegen. Begründung: Leider muss ich Ihnen die Fortführung eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes des Jobcenters Wittenberg, der Sachbearbeiterin Frau XXX und deren Vorgesetzte anzeigen. Es wurde spontan und ohne Ankündigung, eine rechtswidrige Veranlassung eines Drogentests, an den Medizinischen Dienst des Jobcenters Wittenberg durch die Sachbearbeitern Frau XXX, am 18.12.2013 vorgenommen. Die Gerichte sehen einen verdachtsunabhängigen Drogentest als einen diskriminierenden und entwürdigenden Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht. Da ein Drogentest zur Entscheidung über die Hartz-IV-Leistung nur dann erforderlich ist, wenn es konkrete Hinweise auf eine Abhängigkeit gibt (LG Heidelberg, Az.: 3 O 403/11). In meinem Fall reichte wohl die Tatsache, dass ich trotz meines Alters sehr langes Haar trage und einen Vollbart, im freundlichen erklärenden Zusammenhang das Wort "Kiffen" gebraucht habe, in der Vergangenheitsform und Diskriminierung in diesen Zusammenhang von anno dazumal ablehne. Als ich diesen diskriminierenden gegen meine Persönlichkeitsrechte verstoßenden Drogentest dann rechtkonform verweigerte, bekam ich von der Ärztin des Medizinischen Dienstes die Auskunft, dass ich ab Heute arbeitsfähig geschrieben bin, trotz meiner ausstehenden Krankernbefunde meiner Ärzte. Mit meiner Dienstaufsichtsbeschwerde vom 20.01.2013 zeigte ich der Leiterin des Jobcenters Wittenberg Frau AAA das Fehlverhalten der Sachbearbeiterin Frau XXX an und erhielt zwei Schreiben des Jobcenters Wittenberg vom 27.01.2013. Diese Schreiben sind in Kopie dieser Beschwerde beigefügt, sowie die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 20.01.2013 als nachträglicher Ausdruck. Durch die Bestätigung der Weiterführung dieses rechtswidrigen Verwaltungsaktes des Jobcenters Wittenberg der Sachbearbeiterin Frau XXX, mit angekündigter abschließender Verurteilung mit Termin zum 09.01.2013 sehe ich keine würdigende Reaktion des Jobcenters Wittenberg und sehe mich gezwungen, Ihre Behörde in Kenntnis zu setzen, zumal meine Vorbehalte mit Schreiben vom 09.01.2014 bestätigt werden, dass auch in Kopie beigefügt ist. In der Aufforderung der Sachbearbeiterin Frau XXX meine medizinische Begutachtung abschließend besprechen zu können, sehe ich die Fortführung des anhängigen rechtswidrigen Verwaltungsakt in seiner weitergehenden Konsequenz in schriftlicher Formulierung und Fixierung. Da zu meinen seit kurz vor Weihnachten auftretenden Herzproblemen, noch ein Infekt hinzu gekommen ist, konnte ich dieses Abschlussgespräch mit meiner Sachbearbeiterin Frau XXX am 09.01.2014 nicht führen und bin leider zur Zeit noch bis zum 14.01.2014 von der Vertretung meines Hausarztes durch Urlaub krankgeschrieben. Die erneute Einladung des Jobcenters Wittenberg mit Scheiben vom 09.01.2013 schließt eine Überschneidung der Schreiben vom 27.12.2013 aus, zeigt mir die Untätigkeit der Vorgesetzten von Frau XXX, da der gleiche formale Text benutzt wird, wie zwei Wochen zuvor, in dem mit mir "abschließend" auf Grund eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes, meine gesundheitliche Leistungsfähigkeit besprochen werden kann. Ich erkenne hier abermals die Fortführung rechtswidriger Praktiken in diesem Fall, ohne dass eine angemessene Reaktion von Seiten der Leitung erfolgt sein muss. In wie weit der Medizinische Dienst diesen Rechtswidrigen Verwaltungsakt begünstigte, bitte ich Sie zu prüfen. Eine andere Vorgehensweise des Jobcenters Wittenberg ist bis Heute Samstag den 11.01.2014, des auslaufenden Tages ist nicht erfolgt und wird auch nicht erfolgt sein, wenn ich dieses Schreiben am Montag, den 13.01.2014 nach 15 Uhr bei der Post aufgebe. Eine Kopie dieses Schreibens geht zeitgleich, zur Information an den Landkreis, dem Träger des Jobcenters Wittenberg und der Agentur für Arbeit.
Auch wenn ich es bedauere Ihre Behörde zu bemühen, möchte ich zu meinem Fall noch ein paar Worte hinzufügen, die verdeutlichen warum ich persönlich bestimmt nie ohne Verfügung einen Drogentest an mir vornehmen lassen würde, nur weil jemanden meine äußere Erscheinung irritiert. Dies darf nur die Polizei oder zuständige Organe! Als ich auf der Intensivstation der Neurologischen Klinik in Wittenberg lag und ohne körperliche Gebrechen die Bettpfanne benutzen musste, hatte ich Zeit, die letzten eineinhalb Wochen kritisch zu realisieren. Ich war im Mai 2006 mit Schwindel und Sprachschwierigkeiten zu meinem Hausarzt früh in die Sprechstunde gegangen. Eine wartende Patientin bemerkte meinen kritischen Zustand während der langen Wartezeit und fragte mich spontan, ob ich Hilfe benötige. Da ich dieses leider nur bejahen konnte, sprach sie die Sprechstundenhilfe an und ich wurde zu einer Liege geführt. Die Frage was ich den Heute schon getrunken hätte, fand ich im Mai bei kühlem Wetter merkwürdig, dachte aber in diesem Zusammenhang an eine Dehydrierung. Der Arzt kam nach einer Weile, ich erzählte von meinem Drehschwindel, der mich beim gehen behindert und orientierungslos werden lässt und es wurde ein EKG veranlasst. Als dieses ohne wesentlichen Befund blieb wurde ich in mein nahes Zuhause geschickt. Als gegen Abend meine Beschwerden nicht abnahmen, bestand meine Frau darauf, dass ich sofort die Notaufnahme der hiesigen Klinik besuche. Dort wurde nach einer Ausnahme des CRT der Verdacht auf einen Tumor im Kleinhirn geäußert, so dass ich stationär Aufgenommen wurde und nach einer Woche entlassen. Um dann in der Klinik in Dessau aufgenommen zu werden und wurde am gleichen Tag dort in Dessau entlassen und musste dort sehen, wie ich wieder nach Wittenberg komme. Am nächsten Tag in der Neurologischen Klinik in Wittenberg vorstellig geworden, durfte nach Sichtung meines dort erfolgten MRTs keinen Schritt mehr selber tun und war schneller ruhig gestellt und verkabelt, als ich dieses richtig gewahr werden konnte. Die Aufnahme zeigten im Gegensatz zum ersten CRT zwei große Schlaganfälle, der letzte nur wenige Tage alt und viele kleinere frische Schlaganfälle, so dass die erfolgte Prognose mehr als kritisch war. Aber was war geschehen, dass meine lebensbedrohlichen Schlaganfälle 10 Tage unbemerkt blieben, obwohl gerade zeitgleich eine groß angelegte Aufklärungskampagne mit Fernsehwerbung bundesweit zur Erkennung von Schlaganfällen lief? Hier komme ich zurück auf die Frage der Sprechstundenhilfe meines Hausarztes, was ich den Heute schon getrunken hätte. In dem Mehrfamilienhaus in dem ich mit meiner Familie wohnte, wohnten zwei stadtbekannte Alkoholiker, die zum gleichen Hausarzt wie ich gingen. Da ich aus der Nachbarstadt Zahna noch keine Woche zugezogen war, kannte mich mein neuer Hausarzt noch nicht und so wurde ich wohl auf die Alkoholsuchtschiene meiner Nachbarn gesetzt. Es wurden Vorurteile in der Praxis umgesetzt, die vielleicht sehr menschlich, aber mehr als leichtfertig waren. Als ich mit meinen Krankenhauspapieren dann später wieder bei meinem Hausarzt vorstellig wurde, sprach ich die betreffende Sprechstundenhilfe an und da ich nicht auf Vergeltung sondern Einsicht der Frau hoffte, gab sie auch ihren Fehler zu und mir bleibt zu hoffen, dass sie daraus lernte. Mich hätte es fast das Leben gekostet! Denn wie soll ein System funktionieren, wenn es schon an der Basis versagt? In meinem Fall hatte ich schon durch Diskriminierung verloren, nur weil zwei Alkoholiker in dem gleichen Haus wie ich wohnten. Denn ansonsten, wenn meine Symptome auch ernst genommen worden wären, wäre mir nicht schon hier ärztliche Hilfe mit einem Abwinken verweigert wurden. Auch eine als Notaufnahme fungierende Klinik verlässt sich auf die anzunehmende eingehende Diagnose des Hausarztes, wenn ich erwähnt habe, dass ich vor wenigen Stunden bei diesem war und die Notfallärzte gerade ersichtlich überfordert sind. Deshalb habe ich vielleicht noch mehr als mancher andere Mensch eine Abneigung dagegen, wenn man mich aus Vorverurteilung auf das Niveau eines Suchtkranken herabwürdigt und dies versucht hinterlistig zu verschleiern, da vielleicht gewusst wurde, dass hier ein Verwaltungsakt nicht richtig läuft, aber dies wäre auch nur eine Annahme und käme hier auch einer Vorverurteilung gleich. Deshalb hoffe ich auf die Reaktion Ihrer Dienststelle, hier den Rechtsfrieden wieder herzustellen.